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CONNEXI 2016-04 Neurologie

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Neurosonologie

Neurosonologie Conferences Elemente erfolgt (ca. 25-50 Bilder pro Sekunde), wird bei der UltraFast-Bildgebung mit dem Aussenden flächiger und gleichzeitiger Impulse aller Piezoelemente und nachfolgender paralleler Verarbeitung der reflektierten Signale mittels einer besonders leistungsfähigen Graphikprozessoreinheit eine Bildwiederholrate von 10.000-20.000 Bildern pro Sekunde erreicht. Mit dieser Bildwiederholrate lassen sich kleinste Gewebsbewegungen messen, was zur ersten Anwendung des Verfahrens bei der Scheerwellen-Elastographie und Anwendung bei der Tumorsuche führte. Bei bekanntem Zusammenhang zwischen Verlängerung der klassischen aorto-femoralen Pulswellengeschwindigkeit und dem kardiovaskulären Risiko könnte die Elastographie neben der Analyse von Intima-Media- Dicke und von arteriosklerotischen Plaques einen weiteren Faktor zur vaskulären Risikostratifizierung darstellen [6]. Auf der Grundlage der o. g. Bildwiederholraten wurde in Folge die UltraFast Doppler-Bildgebung entwickelt, die es erlaubt Farbbild und PW-Doppler-Analyse zu kombinieren. Dies ermöglicht einerseits aus jedem Bildpixel eines mit der Technik gespeicherten Bildes offline das korrespondierende Dopplerspektrum über 2-3 Herzzyklen zu analysieren (Abbildung 4). Andererseits lässt sich mit der Technologie die Sensitivität des Farbdopplers so erhöhen, dass zumindest im Tierexperiment quasi eine real-time Doppler-Perfusionsbildgebung möglich wird [7]. Fazit Der diagnostische Ultraschall in der Neurologie ist aktuell eine in dynamischer Entwicklung befindliche Technik mit ständiger Erweiterung eigenständiger Anwendungsoptionen und Indikationen sowie mit wachsenden Möglichkeiten des Vergleichs mit radiologischen Verfahren wie der CT- und MRT-Diagnostik. Prof. Dr. Stephan Schreiber Stephan.Schreiber@charite.de Referenzen 1. Aaslid R et al. Non-invasive transcranial Doppler ultrasound recording of flow velocity in basal cerebral arteries. J Neurosurg 1982;57:769-774. 2. Goedee HS et al. High resolution sonography in the evaluation of the peripheral nervous system in polyneuropathy--a review of the literature. Eur J Neurol. 2013;20(10):1342-51. 3. Schreiber SJ et al. Transcranial color coded sonography: advanced approach using ultrasound fusion imaging JCNMH 2014; 1(Suppl. 1):S16. 4. Schreiber SJ et al. Fusion Imaging in Neurosonology: Clinician’s Questions, Technical Potentials and Applicability Biomed Eng Lett (2014) 4:347-354. 5. Walter U et al. Ultrahigh field magnetic resonance and colour Doppler real-time fusion imaging of the orbit--a hybrid tool for assessment of choroidal melanoma. Eur Radiol. 2014 May;24(5):1112-7. 6. Vlachopoulos et al. Prediction of cardiovascular events and all-cause mortality with arterial stiffness: a systematic review and meta-analysis. J Am Coll Cardiol. 2010;55(13):1318-27. 7. Macé E et al. Functional ultrasound imaging of the brain. Nat Methods. 2011;8(8):662-4. 38

ANIM 2016 Neuroexpertise im interprofessionellen Team bereitstellen Vom 28. bis 30. Januar 2016 fand in Berlin unter der Präsidentschaft von Prof. Dr. Jürgen Piek, Direktor der Abteilung Neurochirurgie am Universitätsklinikum Rostock, zum 33. Mal die Arbeitstagung NeuroIntensiv- Medizin ANIM 2016 als gemeinsame Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin (DGNI) und der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) statt. Rund 1.580 Ärzte, Pflegekräfte und Therapeuten aus dem Bereich der Neurointensivmedizin trafen sich, um über aktuelle Entwicklungen ihres Faches zu diskutieren, sich auszutauschen und Workshops zu besuchen. Von dem facettenreichen Programm der ANIM, in dem insgesamt 180 Referenten Weiterbildungsangebote von hoher wissenschaftlicher Qualität präsentierten, konnten alle Berufsgruppen aus dem Bereich der Neurointensivmedizin profitieren. Speziell für Pflegekräfte und Therapeuten gab es ein breites Workshopangebot mit Tutorials, Pflegesitzungen und dem auch bei den Ärzten beliebten Neuro-Intensiv-Kompaktkurs. Besonders intensive Diskussionen gab es zu den Themen „Irreversibler Hirnfunktionsausfall“, „Grenzen der Intensivmedizin“ und „Nosokomiale Infektionen“. Neurointensivmedizin in Deutschland heute De facto muss man sich trotz erforderlicher Neuroexpertise bei der optimalen Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Gehirns aktuell mit einer zurückgehenden Zahl an eigenständigen Neurointensivstationen auseinandersetzen. „Die strukturelle Entwicklung ist sicherlich so, dass eigenständige Neurointensivstationen oder auch neurochirurgische Intensivstationen immer öfter durch andere Modelle ersetzt werden. Neurointensivpatienten werden immer öfter auf interdisziplinären Intensiveinheiten behandelt. Die Herausforderung ist, unsere fachspezifische Agenda auch in diesem geänderten Rahmen nachhaltig zu etablieren, was letztlich dem Intensivpatienten zu Gute kommt. Dies muss unser Qualitätsanspruch im Rahmen der Versorgung von Neurointensivpatienten sein, wenngleich es möglicherweise nicht in jedem Krankenhaus durchsetzbar ist“, betonte Prof. Dr. Jürgen Meixensberger, Präsident der DGNI und Direktor der Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie am Universitätsklinikum Leipzig, angesichts kontinuierlich wachsender Patientenzahlen mit dem Bedarf einer speziellen neurointensivmedizinischen Versorgung. Die ANIM leistet dazu einen wertvollen Beitrag. Mehr Sicherheit bei der Diagnose des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls Einer der Schwerpunkte der ANIM 2016 war die neue Leitlinie zur Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, die seit Juli 2015 gültig ist. Eine wichtige Veränderung war, dass der umgangssprachliche Begriff „Hirntod“ durch den medizinisch-wissenschaftlich präzisen Begriff „irreversibler Hirnfunktionsausfall“ ersetzt wurde. Befragt nach seiner Einschätzung schließt sich Prof. Piek ausdrücklich den neuen Leitlinien an. „Außerdem begrüße ich, dass neuere technische Verfahren wie TCD und CTA, die sich nach der letzten Fassung der Leitlinie entwickelt haben, in die Diagnostik des irreversiblen Funktionsausfalls mit eingegangen sind. Zu vage gefasst sind meiner Meinung nach die Qualitätsanforderungen, die an die Untersucher gestellt werden. Die Forderung, dass es sich um mindestens einen Facharzt/eine Fachärztin der Fachgebiete Neurologie/Neurochirurgie handeln muss, stellt zwar eine begrüßenswerte Weiterentwicklung der vorherigen Leitlinien dar. Gewünscht hätte ich mir allerdings, dass man ANIM 2016 Conferences 39

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