OPIATABHÄNGIGKEIT Novellierung von BtMVV und ärztlichen Richtlinien zur Opiatsubstitutionstherapie Ulrich Bohr, Berlin Mit Wirkung zum 2. Oktober 2017 sind umfangreiche Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) in Kraft getreten. Durch mehr Rechtssicherheit für substituierende Mediziner und die Gewinnung von mehr Ärzten, die die Substitutionstherapie abgeben, will der Gesetzgeber zur Verbesserung der Versorgung von Substitutionspatienten beitragen. Mit den BtMVV-Änderungen wurden die gesetzlichen Regelungen zur substitutionsgestützten Behandlung bei Opioidabhängigkeit grundlegend überarbeitet und an den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst. CONFERENCES Im Rahmen der Gesetzesnovellierung wurden auch bundesrechtliche Regelungen zu Sachverhalten, die ärztlich therapeutische Bewertungen betreffen, von der BtMVV in die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer (BÄK) überführt. Gleichzeitig wurde die Richtlinie der Bundesärztekammer zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger entsprechend der gesetzlichen Vorgaben überarbeitet. Gesundheitliche und soziale Effekte Die substitutionsgestützte Behandlung ist heute bei der Opioidabhängigkeit unbestritten die Therapie der ersten Wahl. Bereits Anfang der 1990er-Jahre wurde gezeigt, dass eine Substitutionstherapie die Mortalität bei Opioidabhängigen deutlich reduzieren kann: Bei Patienten, die sich in einer Substitutionstherapie befanden, war die 52
OPIATABHÄNGIGKEIT Sterblichkeit wesentlich geringer als die 63-fach erhöhte Sterblichkeit von Abhängigen ohne Substitutionstherapie oder die 55-fach erhöhte Sterblichkeit von Abhängigen, die ein Substitutionsprogramm wegen Regelverletzungen verlassen mussten [1]. Durch die inzwischen deutlich verbesserten Behandlungsmöglichkeiten bei HIV- Infektion oder Virushepatitiden ist der Unterschied bei der Sterblichkeit heute noch deutlicher. Neben den gesundheitlichen Vorteilen kann eine Substitutionsbehandlung auch die sozialen Folgen einer Opioidabhängigkeit massiv abmildern. So zeigte die PREMOS-Studie unter anderem auch eine deutlich gebesserte soziale Integration sowie geringe Kriminalitätsraten bei substituierten Pa tienten [2]. Derzeit leben in Deutschland etwa 150.000 bis 200.000 Opioidabhängige. Trotz der offensichtlichen Vorteile der Substitutionstherapie sind aber nur etwa 40−50 % der Opioidabhängigen in einer Substitutionsbehandlung, und die Zahl der Substitutionspatienten ist mit 78.800 seit Jahren weitgehend unverändert. Selbst in Großstädten sind Therapieplätze knapp. Trotz des hohen Bedarfs an Therapieplätzen hat die Zahl der substituierenden Ärzte in Deutschland in den letzten Jahren stetig abgenommen (Rückgang der meldenden substituierenden Ärzte um 5 % bei einer geschätzten Unterversorgung) [3]. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen aus dem Jahr 2001 waren in vielen Punkten restriktiv und nicht mehr zeitgemäß. Häufig kamen substituierende Ärzte in Situationen, in denen sie sich entscheiden müssten, ob sie sich an ein veraltetes Gesetz halten oder nach dem aktuellen Stand der medizinischen Forschung ethisch korrekt handeln sollten. Insbesondere in Bundesländern mit eher strenger Auslegung der BtMVV konnte aus medizinischer Sicht korrektes Verhalten durchaus zum Verlust der Approbation führen. Dr. med. Ulrich Bohr bohr@praxiszentrum-kaiserdamm.de Das Recht folgt der Wissenschaft Nach einem mehrjährigen Prozess der politischen Meinungsbildung und des Dialogs zwischen Fachverbänden und Gesetzgeber wurde am 22. Mai 2017 eine Neuregelung der Substitution beschlossen und der bisherige § 5 der BtMVV, welcher die Substitution regelt, komplett ersetzt [4]. Das Gesetz trat mit der Bekanntmachung der „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger“ im Bundesanzeiger am 2. Oktober 2017 in Kraft [5]. Die wichtigsten Änderungen im Detail Überführung der ärztlich therapeutischen Regelungs inhalte von der BtMVV in die Richtlinienkompetenz der Bundes ärztekammer Ärztlich therapeutische Inhalte werden nicht länger durch ein Gesetzgebungsverfahren bestimmt. Seit dem Inkrafttreten des neuen Substitutionsgesetztes ist es Aufgabe der Bundesärztekammer, die Substitutionsbehandlung in einer Richtlinie CONFERENCES 53
Laden...
Laden...
Laden...
The Paideia Group GmbH
Dammsmühlerstr. 35
13158 Berlin
Tel: +49 (0)30 40303692
Fax: +49 (0)30 40303696
mail@thepaideiagroup.com