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CONNEXI 2019-8 Schmerz Palliativmedizin

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medizinisches Fachmagazin über Schmerz und Palliativmedizin, für Ärzte, mit retrospektiven Berichten vom Fachkongressen: Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2019

PERIOPERATIVE

PERIOPERATIVE SCHMERZTHERAPIE CONFERENCES unmittelbar postoperativ in kurzen Abständen und dann später mindestens einmal pro Pflegeschicht (alle acht Stunden). Merke: Ohne konsequente Schmerzmessung ist keine suffiziente Schmerztherapie zu realisieren. Für die meisten perioperativen Situationen eines Akutkrankenhauses ist eine Kombinationsskala aus Smileys und Zahlenwerten sehr gut geeignet. Dokumentation Das Ergebnis der Schmerzmessung ist zu dokumentieren. Dazu bieten sich an: •• Patienten-Tageskurve, idealerweise differenziert in Schmerz bei Ruhe oder Bewegung, •• Überwachungsbogen bei allen patientenkontrollierten Verfahren und/oder anästhesiologischinvasiven Techniken, •• Schmerztagebuch für chronische Schmerz patienten. Wird ein chronischer Schmerzpatient für einen akuten Eingriff vorbereitet, sollte bereits präoperativ seine Schmerzintensität erfragt und dokumentiert werden. Denn die wenigsten dieser Patienten sind unter ihrer analgetischen Dauermedikation komplett schmerzfrei. Daher kann auch unter der zusätzlich erforderlichen akuten perioperativen Schmerzmedikation keine Schmerzfreiheit erwartet werden. Merke: Die analgetische Dauermedikation eines chronischen Schmerzpatienten wird perioperativ unverändert beibehalten, sofern nicht zwingende Gründe dagegensprechen. Die perioperative Akut- Schmerz-Medikation wird add on verabreicht. Evaluierung Diese kann im Rahmen regelmäßiger klinikinterner Patientenbefragungen vor Entlassung oder mittels externer Evaluation beispielsweise durch das Picker-Institut erfolgen. Multimodalität Die multimodale Schmerztherapie bedient sich einer Reihe von Analgetika bzw. (nichtmedikamentöser) Techniken mit unterschiedlichen Wirkprinzipien im peripheren und/oder zentralen Nervensystem; dazu zählt auch eine schmerzreduzierende Physiotherapie. Ziele sind additive oder synergistische Effekte der Interventionen mit effektiverer Schmerzlinderung als bei einem singulären Verfahren. Falls möglich, soll die orale Gabe von Schmerzmedikamenten bevorzugt werden. Über Anwendung von Medikamenten als Off- Lable-Use ist der Patient aufzuklären. Zusammenarbeit Jeder Patient soll präoperativ über mögliche Schmerztherapieverfahren informiert werden. Ein Akutschmerzdienst, bestehend aus einem in der Schmerztherapie erfahrenen Arzt/Ärztin (Anästhesist oder Kollege einer chirurgischen Fachdisziplin) und einer Pain Nurse, sollte eingerichtet bzw. erhalten werden. Der/die Pain Nurse ist Ansprechpartner der Pflege auf Station, weist neue Mitarbeiter ein und hilft bei der Umsetzung bzw. Einhaltung des Schmerzkonzeptes. In jedem Krankenhaus ist ein qualifizierter Anästhesist (möglichst mit der Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“) als Leiter des Schmerzdienstes zu benennen. Ihm obliegt die Verantwortung für das hausinterne Schmerzkonzept und auch die Organisation und Durchführung von hausinternen Fort- und Weiterbildungen in Zusammenarbeit mit der Pain Nurse. Im Rahmen von Einführungstagen für neue Mitarbeiter sollten auch die grundlegenden Aspekte der klinikinternen Schmerzkonzepte vermittelt werden. Das Schmerzkonzept muss in regelmäßigen Abständen auf seine Wirksamkeit überprüft und 14

PERIOPERATIVE SCHMERZTHERAPIE gegebenenfalls verändert werden. Dazu gehört u. a. eine abschließende Befragung der Patienten über ihr „Schmerzerleben“ im Sinne der Qualitätssicherung. Merke: Ohne regelmäßige Qualitätskontrolle der perioperativen Schmerztherapie können weder Patientenzufriedenheit noch nachhaltige interprofessionelle Umsetzung jedweder Therapiealgorithmen erwartet werden. Jeder in die perioperative Schmerztherapie eines Patienten Involvierte muss wissen, was er wann und wie zu tun hat. Die Erfahrungen aus dem klinischen Alltag zeigen nachdrücklich, dass es in diesem Zusammenhang unerlässlich ist, klare Verantwortlichkeiten für alle Mitwirkenden zu definieren. Praktikabel ist es, die Verantwortlichkeiten wie folgt zu verteilen: Dr. med. Uwe Junker junker@dgschmerztherapie.de Verantwortlichkeitsbereich Pflege •• Erhebung der Schmerzanamnese auf der Basis des Patientenmerkblattes „Schmerzen müssen nicht sein“ und der entsprechenden Checkliste „Schmerzanamnese“, •• regelmäßige Schmerzmessung bei positiver Anam nese schon präoperativ, •• regelmäßige postoperative/postinterventionelle Schmerzmessung und Dokumentation, •• Entscheidung über die Gabe und Verabreichung der nichtopioiden Basisschmerzmedikation im Rahmen des im Einzelfall ärztlich festgelegten, anzuwendenden Schmerzkonzeptes, •• Entscheidung über die Gabe und Verabreichung von Opioiden im Rahmen des im Einzelfall ärztlich festgelegten, anzuwendenden Schmerzkonzeptes (nur speziell geschultes Pflegepersonal mit persönlicher Ermächtigung). Verantwortlichkeitsbereich Bereichs-/ Stationsarzt •• Erhebung der ärztlichen Schmerzanamnese, •• Aufklärung und Information zum Umgang mit Schmerzen, •• Anordnung des Schmerzkonzeptes, •• Gabe der opioiden Schmerzmedikation, •• Erfolgskontrolle und Kontrolle von Symptomen und Nebenwirkungen, •• Überwachung der pflegerischen Tätigkeiten im Rahmen der Schmerztherapie. Verantwortlichkeitsbereich erste 24 Stunden (Anästhesist/Operateur) •• Durchführung der präoperativen Anästhesievisite inklusive Entscheidung über spezielle anästhesiologische Verfahren der Schmerztherapie in Abstimmung mit dem Operateur, •• vergewissern, ob bereits Anordnung eines Schmerzkonzeptes erfolgt, ggf. Anordnung des anzuwendenden Schmerzkonzeptes, •• vergewissern, ob Basistherapie des ausgewählten Schmerzkonzeptes ausreicht, ggf. Anordnung der Steigerungstherapie, •• Dokumentation der Anordnungen. CONFERENCES 15

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